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Ein Mann berechnet etwas auf dem Taschenrechner und hat mehrere Dokumente vor sich liegen | © Caritas München und Oberbayern

Willkommen bei der Caritas
Schuldner- und Insolvenzberatung im Caritas-Zentrum Pfaffenhofen

Die Schuldner- und Insolvenzberatung im Caritas-Zentrum Pfaffenhofen

Die Schuldnerberatung des Caritas-Zentrums Pfaffenhofen ist ein Angebot an Menschen, die, egal aus welchen Gründen, in der Schuldenfalle sitzen, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, nicht mehr weiter wissen…

Um Ver-/Überschuldung zu überwinden, suchen wir mit den Betroffenen gemeinsam nach Lösungswegen, überprüfen Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit, erarbeiten Zahlungspläne und unterstützen die Ratsuchenden bei Verhandlungen mit Gläubigern.

Die aktive Mitarbeit der Betroffenen ist dabei Voraussetzung für eine nachhaltige Lösung.
Als anerkannte Stelle führen wir den außergerichtlichen Einigungsversuch im Rahmen der Insolvenzordnung durch und unterstützen beim Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Telefonische Sprechzeit
Für Fragen oder Anliegen rund um das Thema Schulden und Insolvenz, u.a. auch Pfändungen und P-Konto-Bescheinigungen:

Montag von 14:00 bis 15:00 Uhr

Dienstag von 10:00 bis 11:00 Uhr

Mittwoch von 9:30 bis 10:00 Uhr

Mittwoch von 13:00 bis 14:00 Uhr

Telefonnummer 08441 8083-880

Schuldner- und Insolvenzberatung im Caritas-Zentrum Pfaffenhofen

Ambergerweg 3
85276 Pfaffenhofen


Auch in unserer Außenstelle in Manching (Schulstraße 21, Seniorenanlage) können bei Bedarf Beratungstermine angeboten werden.

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Unser Beratungsangebot wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration  gefördert.

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Nein, wir beraten Sie kostenfrei.

Die Höhe oder Anzahl Ihrer Zahlungsverpflichtungen spielt keine Rolle. Das Angebot ist offen für alle Menschen, die Schwierigkeiten haben, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

Ja, alle unsere Schuldnerberatungsstellen sind auch geeignete Stellen nach §305 Abs. 1 Nr. 1 InsO und dürfen als solche P-Konto-Bescheinigungen erstellen (Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO über von der Pfändung nicht erfasste Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto).

Hierfür sind folgende Unterlagen relevant:

 

  • Personalausweis
  • Meldebescheinigung
  • Geburtsurkunde der Kinder / Eheurkunde
  • Bankkarte 
  • Kindergeldbescheid und Kontoauszug als Nachweis Kindergeldeingang
  • Nachweis Unterhaltszahlungen von mindestens 2 Monaten 

 

Bitte nehmen Sie grundsätzlich vorab Kontakt mit uns auf, damit wir mit Ihnen besprechen können, ob wir Ihnen helfen können oder, ob Sie für die Freigabe auf Ihrem P-Konto einen Antrag bei Gericht stellen müssen.

Es ist eine Aufgabe der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, Sie dabei zu unterstützen, einen Weg raus aus den Schulden zu finden. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine Möglichkeit, aber es gibt auch oft Alternativen. Diese Klärung ist Teil der Beratung.